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Gefahren und Nepp im Internet  Stand: 2008-04-07


 
Früher hat mein Namensvetter Eduard Zimmermann mit seiner Sendung "Vorsicht Falle!" im ZDF mit dem Untertitel "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" auf Gefahren im Alltag bei Geschäften gewarnt. So trete ich jetzt ein wenig in seine Fußstapfen und zeige hier einige Beispiele aus der globalen Welt des Internets.  Diese Seite ist etwas länger. Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Themen springen: 
Domain-Nepp
Zweifelhafte Adresshändler
Konto überprüfen
Die Mausefalle
Der Grußkarten-Nepp
Der unverhoffte Insider-Tipp
Eine alte Bekannte
Nigeria-Connection
Die Suchmaschinenanmeldung
Windige Geschäfte
Rufschädigung durch Werbe-Müll

Domain-Nepp
Am 2010-02-03 kam per Post ein Brief aus England von der Firma Global Netsource.
Wie modern! Ein Internet-Unternehmen, dass noch richtige Briefe verschickt!
Oben stand "Reminder" (also eine Erinnerung oder höflich für eine Mahnung?) und unten ein zu zahlender Betrag "Total payable" von 259 EUR.
Sehen Sie selbst: Hier das Schreiben an mich als PDF-Datei.

Es ging um ein "top domain package solicitation" (Top-Domain-Angebots-Packet) zur Umleitung der drei Domainen
http://www.glasgestaltung-zimmermann.com/
http://www.glasgestaltung-zimmermann.net/
http://www.glasgestaltung-zimmermann.biz/
auf die tatsächlich auf mich registrierte Domain http://www.glasgestaltung-zimmermann.de/

Sollte ich dies tatsächlich in geistiger Umnachtung für so viel Geld bestellt haben? Wo anders gibt es die gleiche Leistung  für noch nicht einmal ein Viertels des Preises. Die *.com und *.net Domain gibt es für je 1,50 Euro und die *.biz für 2 Euro im Monat. Das wären 60 Euro und nicht 259 Euro im Jahr !  (Stand 2010-02).
Beim Aufruf der Domains kam für alle die entsprechende Meldung
"Der Server unter www.glasgestaltung-zimmermann.com konnte nicht gefunden werden."
Zumindest hatte keiner eine Leistung erbracht, für die ich noch nicht bezahlt habe.
Beruhigt war ich dann wieder mit dem Ergebnis der Suche mit "GLOBAL+NETSOURCE"+259 (klicken Sie selbst) bei Google:
Reihenweise Ergebnisse wie "Achtung: Neue Betrugsmasche von Global Netsource" !
Deshalb Finger weg von Global Netsource! Ab in die Tonne mit dem Schreiben!


Zweifelhafte Adresshändler
Urteilen Sie selber über die 3 nachfolgenden konkreten Beispiele (als Tatsachenbehauptung), die mir selber zugesandt wurden.
Wer hier vor der Unterschrift nicht das Kleingedruckte liest, wird sich später über die eigene Dummheit gewaltig ärgern. 

Von Gewerbetreibenden erwarten Juristen, dass sie vor einer Unterschrift das Schriftstück gewissenhafter prüfen, als der "gewöhnliche Bürger". Aus diesem Grunde haben leider solche Firmen häufig in erster Instanz Prozesse gegen die Zahlungsunwilligen gewonnen. 

In einem Forum für Betroffene zum Thema "Adressbuch Betrug" fand ich im Januar 2006 in einer Liste "aller dubiosen Adressbuch-Firmen" auch die Firmen meiner drei genannten Beispiele. 

Tipp: Wenn Sie ein solches Angebot bekommen sollten, prüfen Sie das "Produkt" und den Verlag. Dann sehen Sie wahrscheinlich auch, neben den "offiziellen Seiten" der Anbieter auch Kritisches. Für die 3 folgenden Fälle habe ich Ihnen solche Google-Links bereits eingebaut. Ich betone: Auf Inhalte der verlinkten Seiten habe ich keinen Einfluss! Bewerten Sie selber die gefundenen Treffer.
Wenn Sie unter dem Suchergebnis bei Google folgende Passage lesen "Aus Rechtsgründen hat Google 5 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt.", kann es sein, dass die Inhaber der gesperrten Seiten für ihre kritische Berichterstattung oder einfach nur für Links auf solche abgemahnt wurden. Wenn Sie wissen möchten, welche Seiten nach deutschem Rechte gesperrt worden sind, ersetzen Sie in der Adresse des Suchergebnisses "google.de" durch "google.com" und vergleichen die Ergebnisse. So sehen Sie die Treffer wie z.B. ein Amerikaner. Wenn auf Internet-Seiten von Geschädigten in diesem Zusammenhang Begriffe wie "Trickformular" oder "Betrug" verwendet, könnte von einem abmahnenden Anwalt, darauf hingewiesen werden, dass es noch keine entsprechende Urteile gibt (zum Leidwesen der Betroffenen). 
 
Fall 3
Mitte Dezember 2005 kam ein "Eintragsangebot zur Empfehlung Ihres Hauses" für das "Deutsches Gewerbeverzeichnis".
Im Internet waren zu diesem Zeitpunkt bereits Berichte und Kopien der Formulare des verantwortlichen Verlags im ähnlichen Stil zu finden: 
"Deutsches Homepageverzeichnis" vom April 2005 bzw. der "August-Version 2005" des Formulares "Deutsches Gewerbeverzeichnis". 
Die "Dezember Version 2005" wurde "verbessert" um den Satz "Überzeugen Sie sich ausführlich über unser Leistungsangebot unter www.gewerbeerfassung.de."
Schon kurz darauf wurde auf einigen Seiten von Branchenverbänden und der IHK vor dem Formular gewarnt.
Suchen Sie bei Google mit Klick auf diesen Link nach aktuellen Informationen!

Hier das Schreiben an mich mit Vor- und Rückseite: PDF-Version.  Die gelbmarkierten Stellen wurden von mir hervorgehoben.
Ich möchte gerne wissen, wie viele hier im allgemeinen Weihnachtsstress unterschrieben haben und sich danach über die saftige Rechnung geärgert haben. 
Wer dieses Eintragsangebot unterschrieben hat bestellte auch ohne weitere Angaben den "Basiseintrag" und zahlt
(67 Euro * 12 Monate * 2 Jahre Laufzeit) plus 16% MwSt = 1865.28 Euro !! 

Stand 2007-08: 
Noch immer laufen Prozesse von Betroffen, die versuchen aus diesem Vertrag herauszukommen.
Der verantwortliche Verlag lies gerne in Zahlungsaufforderungen oder in Abmahnungen darauf hinweisen, dass es (noch) keine strafrechtliche Verurteilung gemäß § 123 BGB oder § 263 BGB gibt. Dazu werden dann gerne als "Referenz" Kopien von Urteilen gewonnener Prozesse beigefügt.
§ 123 "Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung"
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten. 
   ...
§ 263 "Betrug"
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
   ...
Auf Seiten von Betroffen fanden sich aber auch Urteile, mit denen der Vertrag erfolgreich mit § 119 BGB angefochten wurde.
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. 

Zitat aus ein Urteil des Amtsgericht Bochum (im Internet zu finden): 
Das Formular enthält zwar, wie auch das Landgericht Kassel in seinem vorgelegten Beschluss vom 12.12.2006 (1 S 366/06) festgestellt hat, infolge seiner Aufmachung und Gestaltung ein – nach Auffassung des erkennenden Gerichts erhebliches – Irreführungspotential und ist offensichtlich darauf angelegt, Irrtümer nicht ausreichendes aufmerksam lesender Kunden zu begünstigen, mag auch der Vorwurf einer arglistigen Täuschung im Sinne von § 123 BGB letztlich nicht berechtigt sein. 

Für den behaupteten Irrtum der Beklagten spricht insbesondere aber auch der Umstand, dass das Angebotsformular, wie bereits ausgeführt, in besonderer Weise dazu geeignet ist, einen derartigen Irrtum zu begünstigen. 

Mein Rechtsbeistand fragte sich, warum sich kein Fall fand bei dem die AGB des Formulars nach § 307 BGB erfolgreich angefochten werden konnte. 
§ 307 "Inhaltskontrolle"
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist. ...
Und endlich ein Urteil in Sinne der Geschädigten!
"Das LG Köln hat mit Urteil vom 26.09.2007 (Az.: 9 S 139/07) entschieden, dass bei einem irreführenden Eintragungsangebot der betreffenden Vertragspartei ein Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung zusteht. Konkret ging es um das "Deutsche Gewerbeverzeichnis für Industrie, Handel und Gewerbe"
IHK Niederbayern: http://www.ihk-niederbayern.de/index.php?id=67 (Stand 2008-04) 
Das Urteil des LG Köln: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2007/9_S_139_07urteil20070926.html  (Stand 2008-04)
Links: 
Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftkriminalität (DSW)
   http://www.dsw-schutzverband.de/de/adressbuchschwindel/ (Stand 2008-04) 
IHK Rhein-Neckar: "Adressbuchschwindel ist strafbar" 
   http://www.rhein-neckar.ihk24.de/produktmarken/recht/auskuenfte/betr_machen/Adressschwindel.jsp (Stand 2008-04)
IHK Nord Westfalen: 10 Tipps und Fragen zur Beurteilung von Adressbüchern 
   http://www.ihk-nordwestfalen.de/handel/Adressbuchwesen.php (Stand 2008-04)

Fall 2
Am Samstag 4.11.2005 erhielt ich einen Eintragungsantrag von "BranchenKlick.de" mit der Aufforderung die Adressdaten zu überprüfen. 
Die Masche ist ähnlich dem vorherigen Beispiel. Hier das mit Kommentaren versehene Original als PDF-Version
Wer hier z.B. die Branche ergänzt und denkt seine Daten damit korrigiert zu haben und dieses Formular unterschrieben zurückschickt, hat einen wohl "etwas überteuerten" Vertrag 
unterschrieben: 984 Euro plus 16 Prozent MwSt mal 2 Jahre Vertragslaufzeit = 2.282,88 Euro!
Wahrscheinlich ist Ihre Firma schon hiDeutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftkriminalität er zu finden: http://www.gelbeseiten.de/
Sie sollten sich also überlegen, ob Ihnen ein weiterer Eintrag bei http://www.branchenklick.de/  tatsächlich 2282,88 Euro wert ist!
Wer mit den Suchbegriffen "branchenklick.de Opfer" googelt, wird auf mehr Details und auf weitere "schwarze Schafe" dieser Zunft treffen.
Suchen Sie bei Google mit Klick auf diesen Link nach aktuellen Informationen!
Fall 1
Am Samstag 4.12.2004 erhielt ich ein Formular der "Deutscher Adressdienst GmbH (DAD)"  zur Webseitenregistrierung im Verzeichnis "Deutsches Internet Register". Dieses Register war nicht einmal mit Hilfe von Google zu finden.
2 Tage später fand Google etwas, allerdings fast ausschließlich Webseiten, die sich mit den dubiosen Methoden dieser Firma befassen, die schon mehrfach Verbraucherschützern aufgefallen ist. 
Wer hier im hektischen Alltag schnell unterschreibt, im Glauben nur die Adressedaten oder die Branche korrigiert zu haben,
hätte besser das Kleingedruckte lesen sollen. Jetzt darf er 2 Jahresbeiträge á 758 Euro, also 1516 Euro zahlen! 
Lesen Sie selber das mit Kommentaren versehene Formular als PDF-Version
Auf Seiten von Verbraucherschützern werden neue Fälle mit dieser Masche vom Februar 2008 gemeldet!
Suchen Sie bei Google mit Klick auf diesen Link nach aktuellen Informationen!


Konto überprüfen
Sie erhalten von einer Bank (Wenn es auch noch die eigene ist, hat der Nepper besonders gute Chancen an Ihr Geld zu kommen!) eine E-Mail mit der Aufforderung das Konto zu überprüfen. 

Hier sehen Sie ein solches "Original" 
Postbank-Fake E-Mail

Über den Link in der Mail werden Sie auf eine gefälschte Login-Seite geführt.
Dies war in diesem Fall 
http://postbanks.info/ statt https://banking.postbank.de/

Diese Login-Seite hatte zusätzlich ein Eingabe-Feld für eine TAN.
Wer hier brav seine Daten samt PIN und TAN eingetragen hatte, hat damit dem Betrüger alle Daten übermittelt, um eine Transaktion, sprich Abbuchung vorzunehmen!

Postbank-Fake Login
In diesen Fall wurde übrigens am nächsten Tag schon der Rechner mit der gefälschten Login-Seite gesperrt.

Merke:
Deutsche Banken fordert ihre Kunden niemals per eMail auf, persönliche Daten im Internet zur Überprüfung einzugeben!
Eine TAN ist für das Einloggen nicht erforderlich! Sie wird bloss für Transaktionen benötigt.
In Fachkreisen spricht bei solchen Vorgehensweisen von Phishing.


Die Mausefalle
Surft man im Internet, erscheinen des Öfteren Windows-ähnliche Fenster auf Seiten oder als Pop-Ups.
4men.de
Diese verleiten einen zum "Draufklicken".
Click-Mich!
Egal ob man auf einen Button, eine Auswahl oder eine Bildlaufleiste klickt oder das Fenster schließen will, man wird "gelinkt". Man hat keine Anwendung vor sich, sondern nur ein raffiniertes Werbebanner, das auf eine andere Adresse verweist! 

Tipp:
Das vermeintliche Windows-Fenster ist dann als Werbelink überführt, wenn sich in der Statusleiste eine Adresse zeigt. 
Diese ändert sich nicht, egal über welches Bedienelement man mit der Maus auch fährt. Im gesamten Fenster wird der Mauszeiger zur Hand mit Zeigefinger. 
Statusleiste



Überquellendes E-Mail-Postfach
Spam-Mails
Wer mehr unerwünschte Werbe-Mails (UBE, UCE, Spam) als erwünschte persönliche Mails von Freunden oder Geschäftspartnern im Eingangskörbchen vorfindet, kann sich trösten: Es geht vielen so! Man oder vor allem frau fragt sich, warum man mit Werbung über Glücksspiele, Penisvergrößerung, Potenzmittel, Schmuddelsex, Super-Geschäftsideen u.a. bombardiert wird. Dass es dazu kommt, reicht es, dass eine E-Mail-Adresse auf einer Homepage, einer Adressliste oder in einem der vielen Gästebücher im Internet auftaucht. Spezielle Suchmaschinen durchpflügen des Internet auf der Suche nach immer neuen E-Mail-Adressen, die dann an Werbemailer tausend- oder millionenfach verkauft werden. Wer also peinlich befragt werden sollte: "Na, wo hast du dich denn wieder rumgetrieben?", der kann getrost auf diesen Beitrag verweisen. 
Einige Viren sind in der Lage, aus den auf der Festplatte zwischengespeicherten Web-Seiten (im Cache-Speicher) E-Mail-Adressen auszulesen, um sich selbst an diese Adressen weiterzuleiten.
Überlegen Sie, an wen Sie Ihre E-Mail-Adresse geben. Oft dienen Preisausschreiben, Umfragen etc. nur dem Ziel an Adressen zu kommen. 
Achten Sie auch auf das Kleingedruckte wie z.B.: 
"Ich bin damit einverstanden, dass die Firma XY meinen Namen und meine Adresse im Gewinnfall veröffentlicht und mich telefonisch/per E-Mail über meinen Gewinn sowie interessante Angebote informiert."

Mittlerweile werden mehr unerwünschte Werbe-E-Mails als "richtige" E-Mails per Internet verschickt.
Nachfolgend einige Beispiele dafür, mit was man alles rechnen muss.



Der Grußkarten-Nepp
Die Möglichkeit, elektronische Grußkarten (E-Cards) im Internet zu verschicken, bieten viele Web-Seiten wie zum Beispiel http://ecards.fireball.de/ (Stand 2003-09). Der Empfänger der Karte erhält dann ähnliche Benachrichtigungen wie die folgende, um seine Karte abzurufen.
Nepp-Grusskarte
Die meisten werden hier keinen Verdacht schöpfen. Schaut man näher hin, irritiert die E-Mail-Adresse des Absenders, die mit ".ru" endet. Verdächtig: Warum wird ein deutschter Text von einem "russischem" Rechner verschickt?
Der Link auf "Meine Karte anzeigen" ging auf http://grusskarten.126.com/?id=281 (http://www.126.com/ ist ein asiatisches Angebot). Von dort erfolgte eine Weiterleitung auf eine brasilianische Adresse (.br) http://suesse21.tripod.com.br/index.txt. Auch dieses Detail wird nicht allen auffallen, da man ja endlich "seine Karte" sehen will.

Grusskarten-NeppNepp Plug-In
Egal auf was man dort klickt, ein Plug-In Namens  "LiveCHAT" der Interfun GmbH wird zum Laden angeboten. Die vom Browser generierte Frage "Die Installation ... sollte nur erfolgen, wenn Sie Interfun GmbH vertrauen." sollte man ernst nehmen. Der Vorsichtige bricht hier ab und erkundigt sich ersteinmal nach den Leumund dieser Firma. 
Google (http://www.google.de Stand 2003-09) leistet hier gute Dienst und zeigt Treffer an, die das Plug-In "LiveCHAT" als Dialer-Software aus dem Rotlichtmilieu entlarven!
Google-Abfrage

Wer also zu sorglos versucht hat, "seine Karte" aufzurufen, kann sich bei der nächsten Telefonrechnung über eine Vielzahl von teuren 0190-er Verbindungen wundern. 


Der unverhoffte Insider-Tipp
Wer unaufgefordert von einem Fremden eine Mail mit pikanten Inhalten bekommt, muss an ein Versehen denken. Kann die Neugier nicht gezügelt werden, lädt man sich auch hier eine Dialer-Software! Mit Sicherheit wird "abkassiert" werden.

Dialer-Nepp


Eine alte Bekannte
Wer viel rum kommt, hinterlässt hier und da eventuell Personen, die sich an einen erinnern. So könnte man durchaus solchen Aufforderungen nachkommen - und sich dabei eine Dialer-Software einheimsen.
Nepp-Mail
Verdächtig in diesem Beispiel sind die vielen Namen. "Julia" in der E-Mail-Adresse, "Elke" als Absender und "Nadine" am Ende des Textes. Außerdem endet die E-Mail-Adresse mit ".ru", was für Russland steht.


Nigeria-Connection
Auch wenn solche E-Mails wie die nachfolgende nicht alle aus Nigeria stammen (es kann auch ein anderes afrikanisches Land sein), ist die Masche im Grundsatz ähnlich. 
Immer geht es um einen riesigen Geldbetrag von einigen Millionen Dollar. Den sollen Sie "mal eben" über Ihr Konto auf das Konto des Hilfesuchenden (Angehöriger, Witwe, Geschäftsmann) oder eines Vertrauensmanns überweisen. Als Dankeschön dürfen Sie für diesen Dienst einen ordentlichen Teil der Summe behalten. 
Geht man darauf ein, wird man, weil unerwartete Schwierigkeiten aufgetreten sind, um einen Geldbetrag gebeten. Etwa zur Bestechung, Begleichung von Steuern oder sonstiger Gebühren. Danach sind Sie Ihr Geld auf jeden Fall los! Das ist der Trick.
 
Original-Mail
Nepp-Mail von Mobutu
Übersetzung

Betr.: "ERBITTEN IHRE UNTERSTÜTZUNG"

Sehr geehrter Herr,
Ich bin der Sohn des verstorbenen Präsidenten der Republik von Zaire, Präsident Mobutu Sese Seko, jetzt Demokratische Republik Kongo, unter der Führung des Sohns von Herrn Laurent Kabila. Ich setze voraus, dass Sie von der finanziellen Debatte zwischen meiner Familie {DIE MOBUTU} und der derzeitigen Zivilregierung wissen. Diese wirft meinem Vater eine schlechte und korrupte Regierung vor. Möge seine Seele in Frieden ruhen. 

Momentan können wir geschäftlich hier in Togo nichts tun, wegen unseres Flüchtlingstatus als Asylsuchende und den guten Beziehungen der hiesigen Regierung mit vielen Ländern der westlichen Welt. Wie Sie gehört haben, wurden die meisten Bankkonten meines Vaters in der Schweiz und Nord-Amerika seitdem eingefroren.

Aus den obenerwähnten Gründen erbitte ich Ihre bescheidene und vertrauliche Unterstützung indem Sie fünfundzwanzig Millionen, fünfhunderttausend US-Dollar {25.500.000,00 US$} an mich geschäftlich weiterzuleiten, was auch für Sie profitabel sein wird.
Diese Summe über 25.5M US$ wurde geheim bei einem Treuhänder hinterlegt, von wo sie leicht abgehoben oder an Begünstigte ausgezahlt werden kann.
Das Kapital wird auf meine Empfehlung durch den Treuhänder an Sie überwiesen. Darin werden Sie als mein Partner vorgestellt, der für mich und meine Familie in allen folgenden Unternehmungen agieren wird.

Wenn Ihnen dieser Vorschlag zusagt, antworten Sie so bald wie möglich. 
Danke und Gott segne Sie. 

Hochachtungsvoll, Edward  Mobutu
 

Die E-Mail-Adresse "mobutu33" suggeriert, dass es mindestens noch 32 andere gibt. 
Wer mit typischen Textpassagen im Internet fahndet, wird feststellen, dass es viele "Mobutus" gibt, die mit dieser Masche arbeiten. 
Warum sollte aber ausgerechnet der Sohn des Diktators Mobutu gerade Sie bitten? Eine solche Persönlichkeit hätte bestimmt bessere "Connections", als sich an Hinz und Kunz per E-Mail zu wenden. Im Beispiel ist die E-Mail-Adresse mit Hilfe von Robots aus einer beliebigen Web-Seite gewonnen worden. 
Smily Wahrscheinlich hat der fast verhungerte Sohn die deutsche Kochseite aufgerufen und den Webmaster von tv-Koechin.de als Partner erkoren Smily.



Die Suchmaschinenanmeldung
E-Mail fuxfax Dieses Original-Mail der Firma fuxfax
(http://www.fuxfax.de/, Stand 2003-09) hat Methode. 
Hier werden systematisch deutsche Domaininhaber angeschrieben:
Man schreibe an die E-Mail-Adresse info@<domainname>.de (beim WWW-Kurs also info@www_kurs.de) und behaupte frech, 
dass offentsichtlich eine falsche Anmeldung vorliegt.
Es hätte genauso gut die Adresse was-weiss-ich@www_kurs.de sein können, da alle unzustellbaren Mails an den Webmaster gehen.
Sucht man z.B. bei Google.de mit dem "guten Namen" des Chefredakteurs "Ingo Bäringhausen", findet man (wen wundert es) weitere Opfer dieses Nepps, die aus Verärgerung ihre Mail mit gleichlautenden Text ebenfalls ins Internet gestellt haben. 

Zum Glück gibt es eine Impressumspflicht:
Impressum fuxfax

Diese Firma gibt übrigens eine Fax-Zeitung mit Werbeanzeigen heraus und behauptet auf Ihrer Internetseite
"Die FAX-ZEITUNG ist ein Responsemedium mit besonders hohem Aufmerksamkeitswert - es steckt in keinem Umschlag (Brief) und kann auch nicht weggeklickt werden (E-Mail) - man muss es beim Entnehmen aus dem Faxgerät in die Hand nehmen und draufschauen."
Fax-Besitzer, die Fax-Papier fast ausschließlich für unerwünschte Werbefaxe nachlegen, können auf solche "Aufmerksamkeiten" sicherlich verzichten.



Windige Geschäfte
In vielen Werbe-Mails locken Betrüger mit ^großen Worten wie "Riesenchance", "traumhaften Renditen", "todsicher", "ohne Risiko", "Super Provision" etc. "Viel Geld in kurzer Zeit" oder "mit wenig Arbeit zu verdienen" - wer wünscht sich das nicht? 
Bei solchen Werbe-Mails handelt es sich um alte Hüte in digitalen Schläuchen. Von der Gier nach dem schnellen Geld leben nicht nur die Inserenten von Kleinanzeigen in Tageszeitungen wie z.B. "Nebenverdienst bis zu 1000 Euro monatlich".

Zur Zielgruppe gehören fast alle:
Schlecht Verdienende, Arbeitslose, Schüler oder andere, die am Ende des Geldes noch soviel Monat überhaben. 
Investoren, die etwas mehr Geld haben, lassen sich von traumhaften Renditen ohne Risiko blenden. 
Normal Verdienende, die mit einem Nebenerwerb etwas mehr vom Leben haben wollen (Reisen, Autos, Luxusgüter)

Was verbirgt sich dahinter?
Schneeballsysteme (in x-Variationen)
Neueinsteiger werden angeworben, die für ihren Einstand zahlen müssen. Diese wiederum müssen weitere Neueinsteiger begeistern, um an deren Einstandsgelder zu kommen. Das geht so lange gut, bis sich kein Dummer mehr findet. Hat man selber Bekannte oder Verwandte zum Mitmachen bewegt, deren Erwartungen auch nicht erfüllt werden können, haben Sie neben Ihrem Geld auch noch den Freundeskreis verloren. 

Fotomodell
Für die Aufnahme in eine Fotomodell-Kartei werden an eine Agentur überhöhte Preise für die erforderlichen Fotos gezahlt. Eine Vermittlungsgarantie besteht nicht. So bleibt es beim Traum vom Fotomodell. 

Geschäftsidee
Für eine todsichere Geschäftsidee, die nicht näher beschrieben wird, zahlen Sie einen Geldbetrag vorab, um an die gewünschten Unterlagen des "lukrativen Nebenerwerbs" zu kommen. Diese sind jedoch wertlos. Das gezahlte Geld hätten Sie genauso gut verbrennen können!

Finanzberater
So darf sich jeder nennen. Der Titel ist nicht geschützt. Viele investieren in überteuerte Schulungen, um anschließend gegen Provision fragwürdige Kapitalanlagen an den Mann bzw. die Frau zu bringen. 

Was sollte weiterhin stutzig machen?
Gewinnrechnungen, die fragwürdig sind, auf falschen oder vereinfachten Annahmen beruhen oder nicht nachvollziehbar sind.
Faule, undurchsichtige Verträge mit viel Kleingedrucktem und Klauseln.
Vorfinanzierung von Waren. Die Ware ist ihr Geld nicht wert oder erweist sich als Ladenhüter. 
Briefkastenfirmen nur mit Chiffre- und Postfachnummern, "Geschäftspartner", die nur per Handy erreichbar sind.
Angebote in fremder Sprache (oft in Englisch), die oft im eigenen Land keinen Sinn machen. 



Rufschädigung durch Werbe-Müll
Seit Mitte September 2003 klagen viele Webmaster über die Folgen von Werbe-Mails (Spam) einer ganz besonders hinterlistiger Machart.
Auch den WWW-Kurs hat es getroffen. 
Im Beispiel sendet ein gewisser "Dewey Ball" unter der E-Mail-Adresse "d.ballku@www_kurs.de" (1) seinen Werbemüll für Lendenlahme "Oh Viagra" (2) an die Adresse "sadams@srtelecom.com" (3). Die Sendeadresse ist erfunden. Nur deren Domäne "www_kurs.de" gibt es wirklich. Der System-Administrator aus Frankreich (4) teilt dem Sender freundlicherweise mit, dass die Empfängeradresse ungültig ist (5)
Diesen Hinweis bekommt nicht "Dewey Ball" sondern ich dem Webmaster der Domäne "www-kurs".
Die "Catch-All-Funktion" auf dem Rechner des Webhosters von "www-kurs" leitet alle ungültige E-Mails die mit "@www-kurs.de" enden
an das Standard-Konto (in der Regel der Inhaber der Domäne) weiter. 
Spam-Mail

Ärgerlich genug ist, diese Mail übertragen, sichten und löschen zu müssen. Andere Webmaster erhalten tausende solcher Mails am Tag! Das kann zum Sperren des Mail-Servers führen oder das Mail-Programm abstürzen lassen.
Noch ärgerlicher ist, dass der Anzahl solcher "Abpraller"-Mails () eine Vielzahl von Werbemails gegenübersteht, deren Adressen noch gültig sind und ihre Empfänger erreichen. Auch wenn man die "Catch-All-Funktion" deaktivieren kann, wird der Missbrauch der Domäne nicht verhindert! 

Mögliche Schäden:
Punkt Rufschädigung, da der Werbemüll über die betroffene Domäne vermeintlich versendet wird.
Punkt Der Webmaster muss sich Beschwerden genervter Spam-Empänger gefallen lassen
Punkt Die vermeintliche spam-sendende Domäne kann durch Spamfilter blockiert werden. Entweder durch Filterprogramme auf privaten PC oder aber auf Provider-Seite.
Würde die Telekom oder AOL die Domäne www-kurs.de sperren, wäre über die Hälfte meines Adressbuches (alles was mit @t-online.de oder aol.com endet) nicht mehr per E-Mail erreichbar.
Punkt Geschäftsschädigung bei kommerziell genutzten Domänen
Punkt Bei Abmahnungen über eine Anwaltskanzlei hat der Domäne-Inhaber den Ärger und die Arbeit glaubhaft zu machen, dass hier Missbrauch betrieben wurde und ihn selber keine Schuld trifft..


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