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Gefahren und Nepp im Internet Stand:
2008-04-07
Domain-Nepp
Am 2010-02-03 kam per Post ein Brief aus England von der Firma Global Netsource.
Wie modern! Ein Internet-Unternehmen, dass noch richtige Briefe verschickt!
Oben stand "Reminder" (also eine Erinnerung oder höflich für
eine Mahnung?) und unten ein zu zahlender Betrag "Total payable" von 259
EUR.
Sehen Sie selbst: Hier das Schreiben an mich als PDF-Datei.
Es ging um ein "top domain package solicitation" (Top-Domain-Angebots-Packet)
zur Umleitung der drei Domainen
http://www.glasgestaltung-zimmermann.com/
http://www.glasgestaltung-zimmermann.net/
http://www.glasgestaltung-zimmermann.biz/
auf die tatsächlich auf mich registrierte Domain http://www.glasgestaltung-zimmermann.de/
Sollte ich dies tatsächlich in geistiger Umnachtung für so
viel Geld bestellt haben? Wo anders gibt es die gleiche Leistung
für noch nicht einmal ein Viertels des Preises. Die *.com und *.net
Domain gibt es für je 1,50 Euro und die *.biz für 2 Euro im Monat.
Das wären 60 Euro und nicht 259 Euro im Jahr ! (Stand 2010-02).
Beim Aufruf der Domains kam für alle die entsprechende Meldung
"Der Server unter www.glasgestaltung-zimmermann.com
konnte nicht gefunden werden."
Zumindest hatte keiner eine Leistung erbracht, für die ich noch
nicht bezahlt habe.
Beruhigt war ich dann wieder mit dem Ergebnis der Suche mit "GLOBAL+NETSOURCE"+259
(klicken Sie selbst) bei Google:
Reihenweise Ergebnisse wie "Achtung: Neue
Betrugsmasche von Global Netsource" !
Deshalb
Ab in die Tonne mit dem Schreiben!
Zweifelhafte
Adresshändler
Urteilen Sie selber über die 3 nachfolgenden konkreten Beispiele
(als Tatsachenbehauptung), die mir selber zugesandt wurden.
Wer hier vor der Unterschrift nicht das Kleingedruckte liest, wird
sich später über die eigene Dummheit gewaltig ärgern.
Von Gewerbetreibenden erwarten Juristen, dass sie vor einer Unterschrift
das Schriftstück gewissenhafter prüfen, als der "gewöhnliche
Bürger". Aus diesem Grunde haben leider solche Firmen häufig
in erster Instanz Prozesse gegen die Zahlungsunwilligen gewonnen.
In einem Forum für Betroffene zum Thema "Adressbuch Betrug"
fand ich im Januar 2006 in einer Liste "aller dubiosen Adressbuch-Firmen"
auch die Firmen meiner drei genannten Beispiele.
Tipp: Wenn Sie ein solches Angebot bekommen sollten, prüfen
Sie das "Produkt" und den Verlag. Dann sehen Sie wahrscheinlich auch, neben
den "offiziellen Seiten" der Anbieter auch Kritisches. Für die 3 folgenden
Fälle habe ich Ihnen solche Google-Links bereits eingebaut. Ich betone:
Auf Inhalte der verlinkten Seiten habe ich keinen Einfluss! Bewerten Sie
selber die gefundenen Treffer.
Wenn Sie unter dem Suchergebnis bei Google folgende Passage lesen "Aus
Rechtsgründen hat Google 5 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt.",
kann es sein, dass die Inhaber der gesperrten Seiten für ihre kritische
Berichterstattung oder einfach nur für Links auf solche abgemahnt
wurden. Wenn Sie wissen möchten, welche Seiten nach deutschem Rechte
gesperrt worden sind, ersetzen Sie in der Adresse des Suchergebnisses "google.de"
durch "google.com" und vergleichen die Ergebnisse. So sehen Sie die Treffer
wie z.B. ein Amerikaner. Wenn auf Internet-Seiten von Geschädigten
in diesem Zusammenhang Begriffe wie "Trickformular" oder "Betrug"
verwendet, könnte von einem abmahnenden Anwalt, darauf hingewiesen
werden, dass es noch keine entsprechende Urteile gibt (zum Leidwesen der
Betroffenen).
Fall 3
Mitte Dezember 2005 kam ein "Eintragsangebot zur Empfehlung Ihres Hauses"
für das "Deutsches Gewerbeverzeichnis".
Im Internet waren zu diesem Zeitpunkt bereits Berichte und Kopien der
Formulare des verantwortlichen Verlags im ähnlichen Stil zu finden:
"Deutsches Homepageverzeichnis" vom April 2005 bzw. der "August-Version
2005" des Formulares "Deutsches Gewerbeverzeichnis".
Die "Dezember Version 2005" wurde "verbessert" um den Satz "Überzeugen
Sie sich ausführlich über unser Leistungsangebot unter www.gewerbeerfassung.de."
Schon kurz darauf wurde auf einigen Seiten von Branchenverbänden
und der IHK vor dem Formular gewarnt.
Suchen Sie bei Google mit Klick auf diesen Link nach aktuellen Informationen!
Hier das Schreiben an mich mit Vor- und Rückseite: PDF-Version.
Die gelbmarkierten Stellen wurden von mir hervorgehoben.
Ich möchte gerne wissen, wie viele hier im allgemeinen Weihnachtsstress
unterschrieben haben und sich danach über die saftige Rechnung geärgert
haben.
Wer dieses Eintragsangebot unterschrieben hat bestellte auch ohne weitere
Angaben den "Basiseintrag" und zahlt
(67 Euro * 12 Monate * 2 Jahre Laufzeit) plus 16% MwSt = 1865.28
Euro !!
Stand 2007-08:
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Noch immer laufen Prozesse von Betroffen, die versuchen aus diesem
Vertrag herauszukommen. |
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Der verantwortliche Verlag lies gerne in Zahlungsaufforderungen oder
in Abmahnungen darauf hinweisen, dass es (noch) keine strafrechtliche Verurteilung
gemäß § 123 BGB oder § 263 BGB gibt. Dazu werden dann
gerne als "Referenz" Kopien von Urteilen gewonnener Prozesse beigefügt.
§ 123 "Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder
Drohung"
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch
arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden
ist, kann die Erklärung anfechten.
...
§ 263 "Betrug"
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen
rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen
eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher
oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum
erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.
... |
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Auf Seiten von Betroffen fanden sich aber auch Urteile, mit denen der
Vertrag erfolgreich mit § 119 BGB angefochten wurde.
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über
deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt
nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen
ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung
des Falles nicht abgegeben haben würde.
Zitat aus ein Urteil des Amtsgericht Bochum (im Internet zu finden):
Das Formular enthält zwar,
wie auch das Landgericht Kassel in seinem vorgelegten Beschluss vom 12.12.2006
(1 S 366/06) festgestellt hat, infolge seiner Aufmachung und Gestaltung
ein – nach Auffassung des erkennenden Gerichts erhebliches
– Irreführungspotential und ist offensichtlich darauf angelegt, Irrtümer
nicht ausreichendes aufmerksam lesender Kunden zu begünstigen,
mag auch der Vorwurf einer arglistigen Täuschung im Sinne von §
123 BGB letztlich nicht berechtigt sein.
…
Für den behaupteten Irrtum der Beklagten spricht
insbesondere aber auch der Umstand, dass das Angebotsformular, wie bereits
ausgeführt, in besonderer Weise dazu geeignet ist, einen derartigen
Irrtum zu begünstigen. |
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Mein Rechtsbeistand fragte sich, warum sich kein Fall fand bei dem
die AGB des Formulars nach § 307 BGB erfolgreich angefochten werden
konnte.
§ 307 "Inhaltskontrolle"
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den
Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene
Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht
klar und verständlich ist. ... |
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Und endlich ein Urteil in Sinne der Geschädigten!
"Das LG Köln hat mit Urteil vom 26.09.2007 (Az.: 9 S
139/07) entschieden, dass bei einem irreführenden Eintragungsangebot
der betreffenden Vertragspartei ein Anfechtungsrecht wegen arglistiger
Täuschung zusteht. Konkret ging es um das "Deutsche Gewerbeverzeichnis
für Industrie, Handel und Gewerbe"
IHK Niederbayern: http://www.ihk-niederbayern.de/index.php?id=67
(Stand 2008-04)
Das Urteil des LG Köln: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2007/9_S_139_07urteil20070926.html
(Stand 2008-04) |
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Links:
Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftkriminalität (DSW)
http://www.dsw-schutzverband.de/de/adressbuchschwindel/
(Stand 2008-04)
IHK Rhein-Neckar: "Adressbuchschwindel ist strafbar"
http://www.rhein-neckar.ihk24.de/produktmarken/recht/auskuenfte/betr_machen/Adressschwindel.jsp
(Stand 2008-04)
IHK Nord Westfalen: 10 Tipps und Fragen zur Beurteilung von Adressbüchern
http://www.ihk-nordwestfalen.de/handel/Adressbuchwesen.php
(Stand 2008-04) |
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Fall 2
Am Samstag 4.11.2005 erhielt ich einen Eintragungsantrag von "BranchenKlick.de"
mit der Aufforderung die Adressdaten zu überprüfen.
Die Masche ist ähnlich dem vorherigen Beispiel. Hier das mit Kommentaren
versehene Original als PDF-Version.
Wer hier z.B. die Branche ergänzt und denkt seine Daten damit
korrigiert zu haben und dieses Formular unterschrieben zurückschickt,
hat einen wohl "etwas überteuerten" Vertrag
unterschrieben: 984 Euro plus 16 Prozent MwSt mal 2 Jahre Vertragslaufzeit
= 2.282,88 Euro!
Wahrscheinlich ist Ihre Firma schon hiDeutschen Schutzverbandes gegen
Wirtschaftkriminalität er zu finden: http://www.gelbeseiten.de/
Sie sollten sich also überlegen, ob Ihnen ein weiterer Eintrag
bei http://www.branchenklick.de/
tatsächlich 2282,88 Euro wert ist!
Wer mit den Suchbegriffen "branchenklick.de Opfer" googelt,
wird auf mehr Details und auf weitere "schwarze Schafe" dieser Zunft treffen.
Suchen Sie bei Google mit Klick auf diesen Link nach aktuellen Informationen! |
Fall 1
Am Samstag 4.12.2004 erhielt ich ein Formular der "Deutscher Adressdienst
GmbH (DAD)" zur Webseitenregistrierung im Verzeichnis
"Deutsches Internet Register". Dieses Register war nicht einmal mit
Hilfe von Google zu finden.
2 Tage später fand Google etwas, allerdings fast ausschließlich
Webseiten, die sich mit den dubiosen Methoden dieser Firma befassen, die
schon mehrfach Verbraucherschützern aufgefallen ist.
Wer hier im hektischen Alltag schnell unterschreibt, im Glauben nur
die Adressedaten oder die Branche korrigiert zu haben,
hätte besser das Kleingedruckte lesen sollen. Jetzt darf er 2
Jahresbeiträge á 758 Euro, also 1516 Euro zahlen!
Lesen Sie selber das mit Kommentaren versehene Formular als PDF-Version.
Auf Seiten von Verbraucherschützern werden
neue Fälle mit dieser Masche vom Februar 2008 gemeldet!
Suchen Sie bei Google mit Klick auf diesen Link nach aktuellen Informationen! |
Konto überprüfen
Sie erhalten von einer Bank (Wenn es auch noch die eigene ist, hat
der Nepper besonders gute Chancen an Ihr Geld zu kommen!) eine E-Mail mit
der Aufforderung das Konto zu überprüfen.
Hier sehen Sie ein solches "Original"
Über den Link in der Mail werden Sie auf eine gefälschte Login-Seite
geführt.
Dies war in diesem Fall
http://postbanks.info/ statt https://banking.postbank.de/
Diese Login-Seite hatte zusätzlich ein Eingabe-Feld für eine
TAN.
Wer hier brav seine Daten samt PIN und
TAN
eingetragen hatte, hat damit dem Betrüger alle Daten übermittelt,
um eine Transaktion, sprich Abbuchung vorzunehmen!
In diesen Fall wurde übrigens am nächsten Tag schon der Rechner
mit der gefälschten Login-Seite gesperrt.
Merke:
Deutsche Banken fordert ihre
Kunden niemals per eMail auf, persönliche Daten im Internet zur Überprüfung
einzugeben!
Eine TAN
ist für das Einloggen nicht erforderlich! Sie wird bloss für
Transaktionen benötigt.
In Fachkreisen spricht bei
solchen Vorgehensweisen von Phishing.
Die Mausefalle
Surft man im Internet, erscheinen des Öfteren Windows-ähnliche
Fenster auf Seiten oder als Pop-Ups.
Diese verleiten einen zum "Draufklicken".
Egal ob man auf einen Button, eine Auswahl oder eine Bildlaufleiste
klickt oder das Fenster schließen will, man wird "gelinkt". Man hat
keine Anwendung vor sich, sondern nur ein raffiniertes Werbebanner, das
auf eine andere Adresse verweist!
Tipp:
Das vermeintliche Windows-Fenster ist dann als Werbelink überführt,
wenn sich in der Statusleiste eine Adresse zeigt.
Diese ändert sich nicht, egal über welches Bedienelement
man mit der Maus auch fährt. Im gesamten Fenster wird der Mauszeiger
zur Hand mit Zeigefinger.
Überquellendes E-Mail-Postfach
Wer mehr unerwünschte Werbe-Mails (UBE,
UCE,
Spam)
als erwünschte persönliche Mails von Freunden oder Geschäftspartnern
im Eingangskörbchen vorfindet, kann sich trösten: Es geht vielen
so! Man oder vor allem frau fragt sich, warum man mit Werbung über
Glücksspiele, Penisvergrößerung, Potenzmittel, Schmuddelsex,
Super-Geschäftsideen u.a. bombardiert wird. Dass es dazu kommt, reicht
es, dass eine E-Mail-Adresse auf einer Homepage, einer Adressliste oder
in einem der vielen Gästebücher im Internet auftaucht. Spezielle
Suchmaschinen durchpflügen des Internet auf der Suche nach immer neuen
E-Mail-Adressen, die dann an Werbemailer tausend- oder millionenfach verkauft
werden. Wer also peinlich befragt werden sollte: "Na, wo hast du dich denn
wieder rumgetrieben?", der kann getrost auf diesen Beitrag verweisen.
Einige Viren sind in der Lage, aus
den auf der Festplatte zwischengespeicherten Web-Seiten
(im Cache-Speicher) E-Mail-Adressen auszulesen,
um sich selbst an diese Adressen weiterzuleiten.
Überlegen Sie, an wen Sie Ihre E-Mail-Adresse geben. Oft dienen
Preisausschreiben, Umfragen etc. nur dem Ziel an Adressen zu kommen.
Achten Sie auch auf das Kleingedruckte wie z.B.:
"Ich bin damit einverstanden, dass die Firma XY meinen Namen und
meine Adresse im Gewinnfall veröffentlicht und mich telefonisch/per
E-Mail über meinen Gewinn sowie interessante Angebote informiert."
Mittlerweile werden mehr unerwünschte Werbe-E-Mails als "richtige"
E-Mails per Internet verschickt.
Nachfolgend einige Beispiele dafür, mit was man alles rechnen
muss.
Der Grußkarten-Nepp
Die Möglichkeit, elektronische Grußkarten (E-Cards) im Internet
zu verschicken, bieten viele Web-Seiten wie zum Beispiel http://ecards.fireball.de/
(Stand 2003-09). Der Empfänger der Karte erhält dann ähnliche
Benachrichtigungen wie die folgende, um seine Karte abzurufen.
Die meisten werden hier keinen Verdacht schöpfen. Schaut man näher
hin, irritiert die E-Mail-Adresse des Absenders, die mit ".ru" endet. Verdächtig:
Warum wird ein deutschter Text von einem "russischem" Rechner verschickt?
Der Link auf "Meine Karte anzeigen"
ging auf http://grusskarten.126.com/?id=281
(http://www.126.com/
ist ein asiatisches Angebot). Von dort erfolgte eine Weiterleitung auf
eine brasilianische Adresse (.br) http://suesse21.tripod.com.br/index.txt.
Auch dieses Detail wird nicht allen auffallen, da man ja endlich "seine
Karte" sehen will.

Egal auf was man dort klickt, ein Plug-In
Namens "LiveCHAT" der Interfun GmbH wird zum Laden angeboten. Die
vom Browser generierte Frage "Die Installation ... sollte nur erfolgen,
wenn Sie Interfun GmbH vertrauen." sollte man ernst nehmen. Der Vorsichtige
bricht hier ab und erkundigt sich ersteinmal nach den Leumund dieser Firma.
Google (http://www.google.de
Stand 2003-09) leistet hier gute Dienst und zeigt Treffer an, die das Plug-In
"LiveCHAT" als Dialer-Software aus dem
Rotlichtmilieu entlarven!
Wer also zu sorglos versucht hat, "seine Karte"
aufzurufen, kann sich bei der nächsten Telefonrechnung über eine
Vielzahl von teuren 0190-er Verbindungen wundern.
Der
unverhoffte Insider-Tipp
Wer unaufgefordert von einem Fremden eine Mail
mit pikanten Inhalten bekommt, muss an ein Versehen denken. Kann die Neugier
nicht gezügelt werden, lädt man sich auch hier eine Dialer-Software!
Mit Sicherheit wird "abkassiert" werden.
Eine alte Bekannte
Wer viel rum kommt, hinterlässt hier und
da eventuell Personen, die sich an einen erinnern. So könnte man durchaus
solchen Aufforderungen nachkommen - und sich dabei eine Dialer-Software
einheimsen.
Verdächtig in diesem Beispiel sind die vielen Namen. "Julia" in
der E-Mail-Adresse, "Elke" als Absender und "Nadine" am Ende des Textes.
Außerdem endet die E-Mail-Adresse mit ".ru", was für Russland
steht.
Nigeria-Connection
Auch wenn solche E-Mails wie die nachfolgende nicht alle aus Nigeria
stammen (es kann auch ein anderes afrikanisches Land sein), ist die Masche
im Grundsatz ähnlich.
Immer geht es um einen riesigen Geldbetrag von einigen Millionen Dollar.
Den sollen Sie "mal eben" über Ihr Konto auf das Konto des Hilfesuchenden
(Angehöriger, Witwe, Geschäftsmann) oder eines Vertrauensmanns
überweisen. Als Dankeschön dürfen Sie für diesen Dienst
einen ordentlichen Teil der Summe behalten.
Geht man darauf ein, wird man, weil unerwartete Schwierigkeiten aufgetreten
sind, um einen Geldbetrag gebeten. Etwa zur Bestechung, Begleichung von
Steuern oder sonstiger Gebühren. Danach sind Sie Ihr Geld auf
jeden Fall los! Das ist der Trick.
Original-Mail
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Übersetzung
Betr.: "ERBITTEN IHRE UNTERSTÜTZUNG"
Sehr geehrter Herr,
Ich bin der Sohn des verstorbenen Präsidenten der
Republik von Zaire, Präsident Mobutu Sese Seko, jetzt Demokratische
Republik Kongo, unter der Führung des Sohns von Herrn Laurent Kabila.
Ich setze voraus, dass Sie von der finanziellen Debatte zwischen meiner
Familie {DIE MOBUTU} und der derzeitigen Zivilregierung wissen. Diese wirft
meinem Vater eine schlechte und korrupte Regierung vor. Möge seine
Seele in Frieden ruhen.
Momentan können wir geschäftlich hier in Togo
nichts tun, wegen unseres Flüchtlingstatus als Asylsuchende und den
guten Beziehungen der hiesigen Regierung mit vielen Ländern der westlichen
Welt. Wie Sie gehört haben, wurden die meisten Bankkonten meines Vaters
in der Schweiz und Nord-Amerika seitdem eingefroren.
Aus den obenerwähnten Gründen erbitte ich Ihre
bescheidene und vertrauliche Unterstützung indem Sie fünfundzwanzig
Millionen, fünfhunderttausend US-Dollar {25.500.000,00 US$} an mich
geschäftlich weiterzuleiten, was auch für Sie profitabel sein
wird.
Diese Summe über 25.5M US$ wurde geheim bei einem
Treuhänder hinterlegt, von wo sie leicht abgehoben oder an Begünstigte
ausgezahlt werden kann.
Das Kapital wird auf meine Empfehlung durch den Treuhänder
an Sie überwiesen. Darin werden Sie als mein Partner vorgestellt,
der für mich und meine Familie in allen folgenden Unternehmungen agieren
wird.
Wenn Ihnen dieser Vorschlag zusagt, antworten Sie so bald
wie möglich.
Danke und Gott segne Sie.
Hochachtungsvoll, Edward Mobutu
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Die E-Mail-Adresse "mobutu33" suggeriert, dass es mindestens noch 32 andere
gibt.
Wer mit typischen Textpassagen im Internet fahndet, wird feststellen,
dass es viele "Mobutus" gibt, die mit dieser Masche arbeiten.
Warum sollte aber ausgerechnet der Sohn des Diktators Mobutu gerade
Sie bitten? Eine solche Persönlichkeit hätte bestimmt bessere
"Connections", als sich an Hinz und Kunz per E-Mail zu wenden. Im Beispiel
ist die E-Mail-Adresse mit Hilfe von Robots
aus einer beliebigen Web-Seite gewonnen worden.
Wahrscheinlich
hat der fast verhungerte Sohn die deutsche Kochseite aufgerufen und den
Webmaster von tv-Koechin.de als Partner
erkoren .
Die Suchmaschinenanmeldung
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Dieses Original-Mail der Firma fuxfax
(http://www.fuxfax.de/, Stand 2003-09)
hat Methode.
Hier werden systematisch deutsche Domaininhaber angeschrieben:
Man schreibe an die E-Mail-Adresse info@<domainname>.de (beim WWW-Kurs
also info@www_kurs.de) und behaupte frech,
dass offentsichtlich eine falsche Anmeldung vorliegt.
Es hätte genauso gut die Adresse was-weiss-ich@www_kurs.de sein
können, da alle unzustellbaren Mails an den Webmaster gehen.
Sucht man z.B. bei Google.de mit dem "guten Namen" des Chefredakteurs
"Ingo Bäringhausen", findet man (wen wundert es) weitere Opfer dieses
Nepps, die aus Verärgerung ihre Mail mit gleichlautenden Text ebenfalls
ins Internet gestellt haben.
Zum Glück gibt es eine Impressumspflicht:
Diese Firma gibt übrigens eine Fax-Zeitung mit Werbeanzeigen heraus
und behauptet auf Ihrer Internetseite
"Die FAX-ZEITUNG ist ein Responsemedium mit besonders hohem Aufmerksamkeitswert
- es steckt in keinem Umschlag (Brief) und kann auch nicht weggeklickt
werden (E-Mail) - man muss es beim Entnehmen aus dem Faxgerät in die
Hand nehmen und draufschauen."
Fax-Besitzer, die Fax-Papier fast ausschließlich für unerwünschte
Werbefaxe nachlegen, können auf solche "Aufmerksamkeiten" sicherlich
verzichten. |
Windige Geschäfte
In vielen Werbe-Mails locken Betrüger mit ^großen Worten
wie "Riesenchance", "traumhaften Renditen", "todsicher", "ohne Risiko",
"Super Provision" etc. "Viel Geld in kurzer Zeit" oder "mit wenig Arbeit
zu verdienen" - wer wünscht sich das nicht?
Bei solchen Werbe-Mails handelt es sich um alte Hüte in digitalen
Schläuchen. Von der Gier nach dem schnellen Geld leben nicht nur die
Inserenten von Kleinanzeigen in Tageszeitungen wie z.B. "Nebenverdienst
bis zu 1000 Euro monatlich".
Zur Zielgruppe gehören fast alle:
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Schlecht Verdienende, Arbeitslose, Schüler oder andere, die am
Ende des Geldes noch soviel Monat überhaben. |
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Investoren, die etwas mehr Geld haben, lassen sich von traumhaften
Renditen ohne Risiko blenden. |
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Normal Verdienende, die mit einem Nebenerwerb etwas mehr vom Leben
haben wollen (Reisen, Autos, Luxusgüter) |
Was verbirgt sich dahinter?
Schneeballsysteme (in x-Variationen)
Neueinsteiger werden angeworben, die für ihren Einstand zahlen
müssen. Diese wiederum müssen weitere Neueinsteiger begeistern,
um an deren Einstandsgelder zu kommen. Das geht so lange gut, bis sich
kein Dummer mehr findet. Hat man selber Bekannte oder Verwandte zum Mitmachen
bewegt, deren Erwartungen auch nicht erfüllt werden können, haben
Sie neben Ihrem Geld auch noch den Freundeskreis verloren.
Fotomodell
Für die Aufnahme in eine Fotomodell-Kartei werden an eine Agentur
überhöhte Preise für die erforderlichen Fotos gezahlt. Eine
Vermittlungsgarantie besteht nicht. So bleibt es beim Traum vom Fotomodell.
Geschäftsidee
Für eine todsichere Geschäftsidee, die nicht näher beschrieben
wird, zahlen Sie einen Geldbetrag vorab, um an die gewünschten Unterlagen
des "lukrativen Nebenerwerbs" zu kommen. Diese sind jedoch wertlos. Das
gezahlte Geld hätten Sie genauso gut verbrennen können!
Finanzberater
So darf sich jeder nennen. Der Titel ist nicht geschützt. Viele
investieren in überteuerte Schulungen, um anschließend gegen
Provision fragwürdige Kapitalanlagen an den Mann bzw. die Frau zu
bringen.
Was sollte weiterhin stutzig machen?
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Gewinnrechnungen, die fragwürdig sind, auf falschen oder vereinfachten
Annahmen beruhen oder nicht nachvollziehbar sind. |
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Faule, undurchsichtige Verträge mit viel Kleingedrucktem und Klauseln. |
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Vorfinanzierung von Waren. Die Ware ist ihr Geld nicht wert oder erweist
sich als Ladenhüter. |
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Briefkastenfirmen nur mit Chiffre- und Postfachnummern, "Geschäftspartner",
die nur per Handy erreichbar sind. |
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Angebote in fremder Sprache (oft in Englisch), die oft im eigenen Land
keinen Sinn machen. |
Rufschädigung durch
Werbe-Müll
Seit Mitte September 2003 klagen viele Webmaster über die Folgen
von Werbe-Mails (Spam) einer ganz besonders
hinterlistiger Machart.
Auch den WWW-Kurs hat es getroffen.
Im Beispiel sendet ein gewisser "Dewey Ball" unter der E-Mail-Adresse
"d.ballku@www_kurs.de"
(1)
seinen Werbemüll
für Lendenlahme "Oh Viagra" (2)
an die Adresse "sadams@srtelecom.com" (3).
Die Sendeadresse ist erfunden. Nur deren Domäne
"www_kurs.de" gibt es wirklich. Der System-Administrator aus Frankreich
(4)
teilt
dem Sender freundlicherweise mit, dass die Empfängeradresse ungültig
ist (5).
Diesen Hinweis bekommt nicht "Dewey Ball"
sondern ich dem Webmaster der Domäne
"www-kurs".
Die "Catch-All-Funktion" auf dem Rechner des
Webhosters
von "www-kurs" leitet alle ungültige
E-Mails die mit "@www-kurs.de" enden
an das Standard-Konto (in der Regel der Inhaber
der Domäne) weiter.
Ärgerlich genug ist, diese Mail übertragen,
sichten und löschen zu müssen. Andere Webmaster erhalten tausende
solcher Mails am Tag! Das kann zum Sperren des Mail-Servers führen
oder das Mail-Programm abstürzen lassen.
Noch ärgerlicher ist, dass der Anzahl
solcher "Abpraller"-Mails () eine Vielzahl von Werbemails gegenübersteht,
deren Adressen noch gültig sind und ihre Empfänger erreichen.
Auch wenn man die "Catch-All-Funktion" deaktivieren kann, wird der Missbrauch
der Domäne nicht verhindert!
Mögliche Schäden:
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Rufschädigung, da der Werbemüll
über die betroffene Domäne vermeintlich versendet wird. |
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Der Webmaster muss sich Beschwerden genervter Spam-Empänger
gefallen lassen |
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Die vermeintliche spam-sendende Domäne kann durch Spamfilter
blockiert werden. Entweder durch Filterprogramme auf privaten PC oder aber
auf Provider-Seite.
Würde die Telekom oder AOL die Domäne www-kurs.de sperren,
wäre über die Hälfte meines Adressbuches (alles was mit
@t-online.de oder aol.com endet) nicht mehr per E-Mail erreichbar. |
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Geschäftsschädigung bei kommerziell genutzten Domänen |
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Bei Abmahnungen über eine Anwaltskanzlei hat der Domäne-Inhaber
den Ärger und die Arbeit glaubhaft zu machen, dass hier Missbrauch
betrieben wurde und ihn selber keine Schuld trifft.. |
© Bernd Zimmermann 1997-2010 |