 |
In eigener Sache zu Urheberrechtsverletzungen Stand: 2012-01-30
Ohne rot zu werden darf ich behaupten, dass sich dieser Online-Kurs
einer gewissen Popularität erfreut. Einige Seiten und vor allem das
sehr umfangreiche Glossar sind so beliebt, dass ich meine Inhalte auf anderen
Web-Seiten wiederfinde .
Wenn diese ohne Quellangabe oder in einigen Fällen mit einem fremden
Copyright-Vermerk
versehen sind, hat mehrfach gegen meine Lizenzbedingungen
und gegen meine Rechte als Urheber verstoßen.
Da sich meine Inhalte sicherlich nicht von selber auf andere Webseiten
bewegt haben, wird der Vorgang des Kopieren bewusst erfolgt sein.
Wen ich erwischen sollte ...
 |
... werde ich auffordern die Inhalte umgehend zu löschen (Anspruch
des Urhebers auf Unterlassung). |
 |
Je nach Schwere und Umfang der Urheberrechtsverletzung behalte mir
vor, Schadensersatz zu fordern.
Finde ich meine Inhalte auf fremdem Webseiten, die dort den Eindruck
erwecken, dass sie vom Anbieter selber stammen (eigenes Layout, eigenes
Copyright) werde ich pro Seite bis zu 50 Euro verlangen.
Besonders beliebt ist das Klauen von Glossar-Inhalten ("Extreme-Glossary-Klauing")
das mit bis zu 5 Euro pro Begriff veranschlagt wird. Auf diese Art und
Weise versuchen viele Anbieter ihren Besuchern der Webseite etwas zu bieten
und sich als kompetent darzustellen. Ich habe kein Verständnis dafür,
wenn man sich so mit fremden Federn schmückt und Dank Copy&Paste
sehr schnell zu "eigenen" Inhalten gekommen ist! |
 |
Ich behalte mir vor, auf "Fundstücke" von besonders grassen Fällen
zu verlinken und den Anbieter bzw. den dafür Verantwortlichen zu nennen.
Da die Inhalte im Internet über Suchmaschinen gefunden wurden
und damit öffentlich sind, ist es angemessen, dass ich auf dieser
Seite als Autor und Urheber auf meine Rechte an meinen Inhalten für
eine begrenzte Zeit öffentlich hinweise. |
 |
Beanstandete Inhalte werden als Screenshot,
PDF-Datei
oder mit Hilfe anderer Maßnahmen "sichergestellt". |
 |
Bei den meist relativen geringen Streitwerten wäre die Hinzunahme
eines Anwalt unverhältnismäßig.
Der Anwalt wird für sein Schreiben mit Forderung auf Unterlassung
und Schadensersatz sicherlich über 150 Euro verlangen.
Dies bedeutet aber nicht, dass ich ohne Einschalten eine Anwalts auf
Schadensersatz verzichte. |
Beliebte Ausreden(?) sind:
 |
"Ich wusste nicht, dass es strafbar ist!"
(Glaubt man das einem Schwarzfahrer?) |
 |
"Warum sollte ich das Rad neu erfinden?" |
 |
"Das war ich doch gar nicht!"
"Das war ein ehemaliger Mitarbeiter!"
"Das hat mir Herr So-Und-So erlaubt!"
(In Rechtsfragen ist für mich der im Impressum genannte Verantwortliche
Ansprechpartner. Er kann Schadensersatzansprüche bei Dritten einklagen.) |
 |
"Die Inhalte waren doch gar nicht verlinkt"
(Komisch nur, wenn die Seiten und damit die Links darauf mit Hilfe
von Suchmaschinen gefunden werden können und damit öffentlich
zugänglich sind.) |
 |
"Ich habe mit den Inhalten doch kein Geld verdient!"
"Das war doch bloß eine private Seite!"
(Schadensersatzansprüche bestehen auch dann, wenn keine gewerbliche
Nutzung der Inhalte erfolgte.) |
 |
"Das war doch nur eine Test-Seite!"
|
Hier ein paar Fälle von Plagiatoren, die den "Guttenberg" gemacht haben:
Urheberrechtsverletzung in einem Buch:
Mit Hilfe des Internets können sogar Urheberrechtsverletzungen "online" und für jeden nachvollziehbar
in Büchern festgestellt werden:
Mit der Suche nach typischen Passagen aus meinem Kurs wie "siehe
Kurs-Seite" fand ich am 13.03.2011 bei "Google Bücher"
den Buch-Titel "Das ERP-Pflichtenheft: Enterprise Resource Planning"
Der Anwalt von Hr.
konnte mittlerweile glaubhaft machen, dass Hr.
erst seit der 4. Auflage als Autor geführt wird.
Er hat das Werk vom öffentlich bestellten Sachverständigen
Bernhard
Ritter im Jahr 2008 käuflich erworben.
Bisher hat Hr. Ritter sowohl Hrn.
noch mir gegenüber eine Stellungnahme zum Vorwurf der Urheberechtsverletzung
abgegeben.
Als ich am 28.07.2011 bei Hr. Ritter anrief und nach meinem Schreiben
fragte, dass ich ihm geschickt hatte, kam die Antwort dass er nur das lese
was ihn interessiere.
Im Übrigen war er der Meinung, dass er mit dem Verkauf des Werkes
an Hr.
eigentlich nichts mehr mit der Sache zu tun habe.
Von einem Gutachter und Sachverständigen hätte ich ein solches
Verhalten nicht erwartet!
Ich habe mir ein gebrauchtes Exemplar der dritten Auflage beschafft,
bei der Hr. Ritter noch als Autor geführt wurde.
In der folgenden Dokumentation werden u.a. die Buchseiten mit 2 Versionen
des WWW-Kurses verglichen.
Protokoll
einer Urheberrechtsverletzung
Stand 2011-08-07
Aktenkennzeichen 902 Js 144267/11:
Am 12.09.2011 hatte ich bei der Staatsanwaltschaft Erlangen Anzeige gegen Herrn Ritter erstattet.
Das Verfahren wurde zunächst an die Staatsanwaltschaft Bamberg und dann an die Staatsanwaltschaft Hof weitergegeben.
---
Mit Datum vom 03.01.2012 teilte mir die Staatsanwaltschaft Hof mit,
dass das Verfahren nach §153a Abs. 1 StPO endgültig eingestellt wurde.
Durch die Zahlung einer Geldauflage hat Hr. Ritter die Tat eingeräumt,
bleibt aber dafür strafrechtlich unbescholten.
Man erinnere sich:
Auch in der Plagiatsaffäre Guttenberg stellte die Staatsanwaltschaft Hof eine strafrechtlich relevante Urheberrechtsverletzungen fest, stellte jedoch das Ermittlungsverfahren gegen eine Geldauflage wieder ein.
Das Dumme: Als Geschädigter habe ich nichts davon. Die Geldauflagen gehen üblicherweise an gemeinnützige Organisationen oder an die Staatskasse!
Ich kann aber – so bestätigt mir auch der Staatsanwalt – als Geschädigter zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.
Ich habe daher erneut Schadensersatzes von Hr. Ritter gefordert.
Urheberrechtsverletzung auf den Seiten von GerOffice.com,
einer Firma aus Heidelberg. Für den Inhalt verantwortlich ist Steve Stevens:
Hier fand ich am 28.01.2011 gleich 4 Webseiten
"Internet-Historie",
"Internet Statistik",
"Internet Weltweit" und
"Internet als neues Medium
die von den Kursseiten
"Internet-Historie",
"Internet-Statistik" und
"Internet als neues Medium
übernommen wurden, siehe Sicherstellung als PDF-Datei.
Auch wenn meine Mail an die Info-Adresse von geroffice.com
als "Undelivered Mail Returned to Sender" zurückkam, erfolgte eine Reaktion:
Die Inhalte der 4 fraglichen Seiten sind am 29.Januar um 21:25 geändert worden. Jetzt sogar mit Quellenangaben.
-Inhalte des WWW-Kurs auf Seiten von "tj agency"
Beim Überarbeiten und Kontrollieren meiner Internetseiten fand
ich am 28.12.2010 auf Seiten der Werbeagentur "tj agency GbR" aus Nienburg,
deren Domain auf Herrn Fariborz Zarrabi mit gleicher Anschrift registriert
ist, unter der Adresse
http://www.tj-agency.de/sites/glossar.php
und Folgeseiten über 300 Einträge, die aus meinem Glossar meines
WWW-Kurses unter
http://www.www-kurs.de/glossar.htm
und Folgeseiten stammen.
Hier ein Screenshot.
Immerhin: Kurz nach dem Versenden meiner Mail wurden die Inhalte gesperrt:
"Forbidden You don't have permission to access / on this server."
"Wer hat´s gestohlen !?" - "Die Schweizer!"
Die Verletzungen meiner Urheberrechte sind grenzüberschreitend.
Auch bei den Schweizer Eidgenossen wurde ich im Skiurlaub im Februar
2010 fündig, als ich die Suchmaschine Bing abends einmal testete.
Auf der Startseite der Lernplattform "vcampus armee" unter
http://lms.crealogix.com/statisch/vcampus_armee/de/startseite.ihtml
fand ich ein Glossar mit über 1000 Begriffen, die aus meinem WWW-Kurs
übernommen wurden.
Prompt frotzelten die Freunde in Anlehnung an die Ricola-Werbung:
"Wer hat´s gestohlen !?" - "Die Schweizer!"
Wie dies aussah, zeigt diese PDF-Datei mit Screenshots im Vergleich
zum Original
Sicherstellung_lms_crealogix.com_glossar.pdf.
In der Antwort auf das Schreiben meiner Anwältin, konnte das dafür
verantwortliche
"Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz
und Sport" (VBS)
sich nicht erklären, wie die Inhalte meines urheberrechtlich geschützten
Glossars übernommen wurden.
Man verwies auf den Dienstleister "Crealogix AG" auf dessen Server
das Learning Management System (LMS) bereitgestellt wurde.
Die Firma "Crealogix AG" bestreitet jegliche Urheberrechtsverletzungen.
Man habe der VBS eine Lernplattform bereitgestellt, für deren Inhalte
jedoch die VBS selber verantwortlich ist. Auch die Glossarinhalten seien
von der VBS geliefert worden.
Keiner will es also gewesen sein! Das ärgert mich als Geschädigter besonders.
Nachdem man zunächst das Glossar sperrte wurde mittlerweile die
komplette Lernplattform vom Netz genommen (Stand 2010-07).
|
|
 |
2010-05-06:
Ausgerechnet auf der Web-Site "www.sicheres-netz.info"
fand ich unter http://sicheres-netz.info/index.php?site=glossar
ein Glossar, bei dem über die Hälfte der Einträge aus meinem
WWW-Kurs-Glossar stammten. Diesbezügliche Quellenangaben waren aber
nicht zu finden.
Darunter auch noch der Copy-Right-Vermerk:
das laut Impressum redaktionell für die Seiten verantwortlich
war.
Auf der Start-Seite "www.sicheres-netz.info" war zu lesen, Zitat:
Sicheres Netz – Was möchten wir bewirken?
Anlass für die Gründung der Initiative ist
das Wissen aller Beteiligten um die möglichen Gefahren des Internet
und die Erkenntnis,
dass häufig Aufklärung im Vorfeld die Konsequenzen
hätten verhindern können
– diese reichen von leichten „Kavaliersdelikten“ bis
hin zu kriminellen Taten. |
Wenn meine Rechte als Urheber verletzt werden, sehe ich dies nicht als
"Kavaliersdelikt".
Auch www.sicheres-netz.info wies auf die Beachtung seiner Urheberrechte
ausdrücklich hin, Zitat:
Wir weisen ausdrücklich auf die Verpflichtung zur
Beachtung der Urheberrechte hin.
Es ist untersagt, ohne weitere Absprachen mit dem Sicheren
Netz,
Bildmaterial (Logo, Wappen, Fotos, Grafiken) von den
Seiten zur weiteren Verwendung herunterzuladen. |
Als Konsequenz forderte ich - ohne Einschalten eines Anwaltes - neben dem
sofortigen Entfernen der Inhalte auch Schadensersatz.
Einer der Verantwortlichen gemäß § 6 TDG
(zudem noch ein studierter Kriminologe) gab sich telefonisch sehr dünnhäutig,
fast schon beleidigt, dass ich daher komme, konstruktiv nichts für
die Sache besteuere und dann auch noch Schadensersatz fordere. Außerdem
würde man auf jeder Internet-Seite "irgendetwas" finden. Nur mit einer
Entschuldigung gebe ich mich in solchen Fällen nicht zufrieden.
Allerdings nahm er die Inhalte schon wenig später vom Netz und
leitete die Web-Site auf die Web-Site eines umfangreicheren Folgeprojektes
weiter.
|
 |
2005-01-19:
Die CIMI Internet Film & Software AG i.Gr. bot unter
http://www.cimiweb.de/internet.htm
ein Mix der Kurs-Seiten "Telefonieren über das
Internet", "Internet-Konferenz", "Virtuelles
Büro", "Chat- Internet Relay Chat (IRC)"
, "Was ist im Internet alles möglich?"
mit der Schlussbemerkung:
"Es gibt keinen, der Inhalte von Informationsanbietern kontrolliert,
zensiert oder der gar die Veröffentlichung verhindern kann. Im Prinzip
darf jeder machen, was er will - das Internet ist basisdemokratisch und
anarchistisch."
Bei Workstream.de fand ich unter http://www.workstream.de/german/services/glossar.php
ein Glossar mit über 80 übernommenen Einträgen aus dem Kurs-Glossar
mit der Einleitung:
"Workstream Business Solutions möchte Ihnen mit diesem Glossar
eine kleine Orientierungshilfe geben."
|
 |
2005-01-13: Zum 2. mal!
Auf den Webseiten der Kölner Firma v***eier.com (Name unkenntlich
gemacht), fanden sich wiederholt Einträge aus meinem Glossar, gegen
die ich bereits im Jahr 2002 vorgegangen bin.
Der laut Impressum Verantwortliche behauptete, beim ersten Mal sei
es ein Werksstudent gewesen, der das Glossar erstellt hatte. Dass die Inhalte
zum zweiten Mal auftauchten, wurde mit einen unbeabsichtigten Effekt des
Content-Management-Systems erklärt.
|
 |
2005-01-07:
Auf den Webseiten von Info-Webdesign aus Gelsenkirchen unter
http://www.info-webdesign.de/
fand ich 27 Webseiten (die mittlerweile gelöscht wurden)
mit über 600 Begriffserklärungen meines Kurs-Glossars aus
dem Jahr 1998.
Sogar ein Banners des WWW-Kurses mit meinem Namen wurde übernommen.
|
 |
Erwischt 2005-01-20: Ein Wiederholungstäter?
Auf Web-Seiten der MEDIA Concept Wismar, Agentur für multimediale
Produkte, unter http://www.mcw-w.de/
fand sich Anfang Januar 2004 ein Glossar mit 500 Einträgen aus
meinem Kurs-Glossar.
Der vertretungsberechtigte Geschäftsführer entschuldigte
dafür, ohne Schadensersatz dafür zu leisten.
Knapp ein Jahr später fand ich die gleichen Inhalte auf der COM-Domäne
der gleichen Firma unter http://www.mcw-w.com/
(Inhalte wurden mittlerweile gelöscht)
|
|
Ein Münchner Dienstleistungsunternehmen der Elektrobranche,
bot auf ihrem "Downloadbereich" Dateien an, die den Besuchern des Internetauftritts
von Interesse sein sollen. Auch das "<Firmenname> Internet Glossar"
mit 97 Begriffserklärungen war darunter. Jede Seite schmückte
sich mit dem Copyright-Vermerk "© 2000 by <Firmenname>". Dabei
stammten alle Definitionen aus einer früheren Version des Kurses.
Auch nach einem Monat ist die Firma der Aufforderung nicht nachgekommen
das Glossar zu löschen, geschweige Schadensersatz zu zahlen. Nur ein
Link wurde entfernt, d.h. über Suchmaschinen war die Seite immer noch
zu finden.
|
 |
Auch bei einem Electronic Commerce Kompetenzzentrum, einer Initiative
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, wurde eifrig abgekupfert.
Im "Leitfaden zur Einführung von Electronic Commerce" führte
ein Link auf ein Glossar (Stand 2002-11-18).
Hier fand ich, wenn ich halbwegs richtig gezählt habe, 172 (!)
Begriffsdefinitionen, die aus meinem Kurs stammten.
Nur bei 14 Begriffen war keine Übereinstimmung festzustellen.
Auch eine Art "Kompetenz" aufzubauen!
2002-11-25: Auch nach einer Woche, nachdem eine Mail an drei
im Impressum genannte Verantwortliche gegangen ist, fand man es nicht nötig
eine Stellungnahme in irgendeiner Form abzugeben!
2002-11-27: Endlich erfolgte eine Reaktion. Die Inhalte wurden
gelöscht. Man "prüft den Sachverhalt" da ich Schadensersatz geltend
machte. Etwas unverschämt empfand ich die Frage, ob mein Verhalten
mit
"sinkenden Werbeetats der Firmen und somit geringeren Einnahmen"
zu tun habe. Außerdem frage man sich "Wieso kommen Sie erst jetzt
auf uns?", wo man sich doch schon 4 Jahre der Inhalte bediente. Ich
denke andere würden bei Kenntnis der Nutzungsdauer direkt den Schadenersatz
erhöhen.
|
© Bernd Zimmermann 1997-2012 |