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In eigener Sache zu Urheberrechtsverletzungen Stand: 2012-01-30

Ohne rot zu werden darf ich behaupten, dass sich dieser Online-Kurs einer gewissen Popularität erfreut. Einige Seiten und vor allem das sehr umfangreiche Glossar sind so beliebt, dass ich meine Inhalte auf anderen Web-Seiten wiederfinde Smily.
Wenn diese ohne Quellangabe oder in einigen Fällen mit einem fremden Copyright-Vermerk versehen sind, hat mehrfach gegen meine Lizenzbedingungen und gegen meine Rechte als Urheber verstoßen. Da sich meine Inhalte sicherlich nicht von selber auf andere Webseiten bewegt haben, wird der Vorgang des Kopieren bewusst erfolgt sein. 

Wen ich erwischen sollte ...
... werde ich auffordern die Inhalte umgehend zu löschen (Anspruch des Urhebers auf Unterlassung).
Je nach Schwere und Umfang der Urheberrechtsverletzung behalte mir vor, Schadensersatz zu fordern.
Finde ich meine Inhalte auf fremdem Webseiten, die dort den Eindruck erwecken, dass sie vom Anbieter selber stammen (eigenes Layout, eigenes Copyright) werde ich pro Seite bis zu 50 Euro verlangen.
Besonders beliebt ist das Klauen von Glossar-Inhalten ("Extreme-Glossary-Klauing") das mit bis zu 5 Euro pro Begriff veranschlagt wird. Auf diese Art und Weise versuchen viele Anbieter ihren Besuchern der Webseite etwas zu bieten und sich als kompetent darzustellen. Ich habe kein Verständnis dafür, wenn man sich so mit fremden Federn schmückt und Dank Copy&Paste sehr schnell zu "eigenen" Inhalten gekommen ist!
Ich behalte mir vor, auf "Fundstücke" von besonders grassen Fällen zu verlinken und den Anbieter bzw. den dafür Verantwortlichen zu nennen.
Da die Inhalte im Internet über Suchmaschinen gefunden wurden und damit öffentlich sind, ist es angemessen, dass ich auf dieser Seite als Autor und Urheber auf meine Rechte an meinen Inhalten für eine begrenzte Zeit öffentlich hinweise.
Beanstandete Inhalte werden als Screenshot, PDF-Datei oder mit Hilfe anderer Maßnahmen "sichergestellt".
Bei den meist relativen geringen Streitwerten wäre die Hinzunahme eines Anwalt unverhältnismäßig.
Der Anwalt wird für sein Schreiben mit Forderung auf Unterlassung und Schadensersatz sicherlich über 150 Euro verlangen.
Dies bedeutet aber nicht, dass ich ohne Einschalten eine Anwalts auf Schadensersatz verzichte.

Beliebte Ausreden(?) sind:
"Ich wusste nicht, dass es strafbar ist!" 
(Glaubt man das einem Schwarzfahrer?)
"Warum sollte ich das Rad neu erfinden?"
"Das war ich doch gar nicht!"
"Das war ein ehemaliger Mitarbeiter!"
"Das hat mir Herr So-Und-So erlaubt!"
(In Rechtsfragen ist für mich der im Impressum genannte Verantwortliche Ansprechpartner. Er kann Schadensersatzansprüche bei Dritten einklagen.)
"Die Inhalte waren doch gar nicht verlinkt" 
(Komisch nur, wenn die Seiten und damit die Links darauf mit Hilfe von Suchmaschinen gefunden werden können und damit öffentlich zugänglich sind.)
"Ich habe mit den Inhalten doch kein Geld verdient!"
"Das war doch bloß eine private Seite!"
(Schadensersatzansprüche bestehen auch dann, wenn keine gewerbliche Nutzung der Inhalte erfolgte.)
"Das war doch nur eine Test-Seite!"

Hier ein paar Fälle von Plagiatoren, die den "Guttenberg" gemacht haben:


Urheberrechtsverletzung in einem Buch:
Mit Hilfe des Internets können sogar Urheberrechtsverletzungen "online" und für jeden nachvollziehbar in Büchern festgestellt werden:
Mit der Suche nach typischen Passagen aus meinem Kurs wie "siehe Kurs-Seite" fand ich am 13.03.2011 bei "Google Bücher"
den Buch-Titel "Das ERP-Pflichtenheft: Enterprise Resource Planning"

Der Anwalt von Hr.  konnte mittlerweile glaubhaft machen, dass Hr.  erst seit der 4. Auflage als Autor geführt wird.
Er hat das Werk vom öffentlich bestellten Sachverständigen Bernhard Ritter im Jahr 2008 käuflich erworben.
Bisher hat Hr. Ritter sowohl Hrn.  noch mir gegenüber eine Stellungnahme zum Vorwurf der Urheberechtsverletzung abgegeben.
Als ich am 28.07.2011 bei Hr. Ritter anrief und nach meinem Schreiben fragte, dass ich ihm geschickt hatte, kam die Antwort dass er nur das lese was ihn interessiere.
Im Übrigen war er der Meinung, dass er mit dem Verkauf des Werkes an Hr.  eigentlich nichts mehr mit der Sache zu tun habe.
Von einem Gutachter und Sachverständigen hätte ich ein solches Verhalten nicht erwartet!
Ich habe mir ein gebrauchtes Exemplar der dritten Auflage beschafft, bei der Hr. Ritter noch als Autor geführt wurde.
In der folgenden Dokumentation werden u.a. die Buchseiten mit 2 Versionen des WWW-Kurses verglichen.
Protokoll einer Urheberrechtsverletzung PDF Stand 2011-08-07
Aktenkennzeichen 902 Js 144267/11:
Am 12.09.2011 hatte ich bei der Staatsanwaltschaft Erlangen Anzeige gegen Herrn Ritter erstattet.
Das Verfahren wurde zunächst an die Staatsanwaltschaft Bamberg und dann an die Staatsanwaltschaft Hof weitergegeben.
---
Mit Datum vom 03.01.2012 teilte mir die Staatsanwaltschaft Hof mit, dass das Verfahren nach §153a Abs. 1 StPO endgültig eingestellt wurde. Durch die Zahlung einer Geldauflage hat Hr. Ritter die Tat eingeräumt, bleibt aber dafür strafrechtlich unbescholten.
Man erinnere sich:
Auch in der Plagiatsaffäre Guttenberg stellte die Staatsanwaltschaft Hof eine strafrechtlich relevante Urheberrechtsverletzungen fest, stellte jedoch das Ermittlungsverfahren gegen eine Geldauflage wieder ein.
Das Dumme: Als Geschädigter habe ich nichts davon. Die Geldauflagen gehen üblicherweise an gemeinnützige Organisationen oder an die Staatskasse!
Ich kann aber – so bestätigt mir auch der Staatsanwalt – als Geschädigter zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.
Ich habe daher erneut Schadensersatzes von Hr. Ritter gefordert.


Urheberrechtsverletzung auf den Seiten von GerOffice.com, einer Firma aus Heidelberg. Für den Inhalt verantwortlich ist Steve Stevens:
Hier fand ich am 28.01.2011 gleich 4 Webseiten "Internet-Historie", "Internet Statistik", "Internet Weltweit" und "Internet als neues Medium die von den Kursseiten "Internet-Historie", "Internet-Statistik" und "Internet als neues Medium übernommen wurden, siehe Sicherstellung als PDF-Datei.
Auch wenn meine Mail an die Info-Adresse von geroffice.com als "Undelivered Mail Returned to Sender" zurückkam, erfolgte eine Reaktion:
Die Inhalte der 4 fraglichen Seiten sind am 29.Januar um 21:25 geändert worden. Jetzt sogar mit Quellenangaben.


Glossar-Inhalte des WWW-Kurs auf Seiten von "tj agency"
Beim Überarbeiten und Kontrollieren meiner Internetseiten fand ich am 28.12.2010 auf Seiten der Werbeagentur "tj agency GbR" aus Nienburg, deren Domain auf Herrn Fariborz Zarrabi mit gleicher Anschrift registriert ist, unter der Adresse
http://www.tj-agency.de/sites/glossar.php und Folgeseiten über 300 Einträge, die aus meinem Glossar meines WWW-Kurses unter
http://www.www-kurs.de/glossar.htm und Folgeseiten stammen.
Hier ein Screenshot.
Immerhin: Kurz nach dem Versenden meiner Mail wurden die Inhalte gesperrt: "Forbidden You don't have permission to access / on this server."
 
Glossar "Wer hat´s gestohlen !?" - "Die Schweizer!" Schweiz
Die Verletzungen meiner Urheberrechte sind grenzüberschreitend.
Auch bei den Schweizer Eidgenossen wurde ich im Skiurlaub im Februar 2010 fündig, als ich die Suchmaschine Bing abends einmal testete.
Auf der Startseite der Lernplattform "vcampus armee" unter
http://lms.crealogix.com/statisch/vcampus_armee/de/startseite.ihtml
fand ich ein Glossar mit über 1000 Begriffen, die aus meinem WWW-Kurs übernommen wurden.
Prompt frotzelten die Freunde in Anlehnung an die Ricola-Werbung:
"Wer hat´s gestohlen !?" - "Die Schweizer!"
Wie dies aussah, zeigt diese PDF-Datei mit Screenshots im Vergleich zum Original
Sicherstellung_lms_crealogix.com_glossar.pdfPDF
In der Antwort auf das Schreiben meiner Anwältin, konnte das dafür verantwortliche
"Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport" (VBS)
sich nicht erklären, wie die Inhalte meines urheberrechtlich geschützten Glossars übernommen wurden.
Man verwies auf den Dienstleister "Crealogix AG" auf dessen Server das Learning Management System (LMS) bereitgestellt wurde.
Die Firma "Crealogix AG" bestreitet jegliche Urheberrechtsverletzungen. Man habe der VBS eine Lernplattform bereitgestellt, für deren Inhalte jedoch die VBS selber verantwortlich ist. Auch die Glossarinhalten seien von der VBS geliefert worden.
Keiner will es also gewesen sein! Das ärgert mich als Geschädigter besonders.
Nachdem man zunächst das Glossar sperrte wurde mittlerweile die komplette Lernplattform vom Netz genommen (Stand 2010-07).
2010-05-06:
Ausgerechnet auf der Web-Site "www.sicheres-netz.info" fand ich unter http://sicheres-netz.info/index.php?site=glossar ein Glossar, bei dem über die Hälfte der Einträge aus meinem WWW-Kurs-Glossar stammten. Diesbezügliche Quellenangaben waren aber nicht zu finden.
Darunter auch noch der Copy-Right-Vermerk:
Copyright Vermerk TSM
das laut Impressum redaktionell für die Seiten verantwortlich war.
Auf der Start-Seite "www.sicheres-netz.info" war zu lesen, Zitat:
Sicheres Netz – Was möchten wir bewirken?
Anlass für die Gründung der Initiative ist das Wissen aller Beteiligten um die möglichen Gefahren des Internet und die Erkenntnis,
dass häufig Aufklärung im Vorfeld die Konsequenzen hätten verhindern können
– diese reichen von leichten „Kavaliersdelikten“ bis hin zu kriminellen Taten.
Wenn meine Rechte als Urheber verletzt werden, sehe ich dies nicht als "Kavaliersdelikt".
Auch www.sicheres-netz.info wies auf die Beachtung seiner Urheberrechte ausdrücklich hin, Zitat:
Wir weisen ausdrücklich auf die Verpflichtung zur Beachtung der Urheberrechte hin.
Es ist untersagt, ohne weitere Absprachen mit dem Sicheren Netz,
Bildmaterial (Logo, Wappen, Fotos, Grafiken) von den Seiten zur weiteren Verwendung herunterzuladen.
Als Konsequenz forderte ich - ohne Einschalten eines Anwaltes - neben dem sofortigen Entfernen der Inhalte auch Schadensersatz.
Einer der Verantwortlichen gemäß § 6 TDG (zudem noch ein studierter Kriminologe) gab sich telefonisch sehr dünnhäutig, fast schon beleidigt, dass ich daher komme, konstruktiv nichts für die Sache besteuere und dann auch noch Schadensersatz fordere. Außerdem würde man auf jeder Internet-Seite "irgendetwas" finden. Nur mit einer Entschuldigung gebe ich mich in solchen Fällen nicht zufrieden.
Allerdings nahm er die Inhalte schon wenig später vom Netz und leitete die Web-Site auf die Web-Site eines umfangreicheren Folgeprojektes weiter.
2005-01-19:
Die CIMI Internet Film & Software AG i.Gr. bot unter  http://www.cimiweb.de/internet.htm ein Mix der Kurs-Seiten "Telefonieren über das Internet", "Internet-Konferenz", "Virtuelles Büro", "Chat- Internet Relay Chat (IRC)" , "Was ist im Internet alles möglich?" mit der Schlussbemerkung:
"Es gibt keinen, der Inhalte von Informationsanbietern kontrolliert, zensiert oder der gar die Veröffentlichung verhindern kann. Im Prinzip darf jeder machen, was er will - das Internet ist basisdemokratisch und anarchistisch."

Bei Workstream.de fand ich unter http://www.workstream.de/german/services/glossar.php ein Glossar mit über 80 übernommenen Einträgen aus dem Kurs-Glossar mit der Einleitung: 
"Workstream Business Solutions möchte Ihnen mit diesem Glossar eine kleine Orientierungshilfe geben." 


2005-01-13: Zum 2. mal!
Auf den Webseiten der Kölner Firma v***eier.com (Name unkenntlich gemacht), fanden sich wiederholt Einträge aus meinem Glossar, gegen die ich bereits im Jahr 2002 vorgegangen bin.
Der laut Impressum Verantwortliche behauptete, beim ersten Mal sei es ein Werksstudent gewesen, der das Glossar erstellt hatte. Dass die Inhalte zum zweiten Mal auftauchten, wurde mit einen unbeabsichtigten Effekt des Content-Management-Systems erklärt.

2005-01-07:
Auf den Webseiten von Info-Webdesign aus Gelsenkirchen unter http://www.info-webdesign.de/
fand ich 27 Webseiten (die mittlerweile gelöscht wurden) 
mit über 600 Begriffserklärungen meines Kurs-Glossars aus dem Jahr 1998.
Sogar ein Banners des WWW-Kurses mit meinem Namen wurde übernommen.
Erwischt 2005-01-20: Ein Wiederholungstäter?
Auf Web-Seiten der MEDIA Concept Wismar, Agentur für multimediale Produkte, unter http://www.mcw-w.de/
fand sich Anfang Januar 2004 ein Glossar mit 500 Einträgen aus meinem Kurs-Glossar.
Der vertretungsberechtigte Geschäftsführer entschuldigte dafür, ohne Schadensersatz dafür zu leisten. 
Knapp ein Jahr später fand ich die gleichen Inhalte auf der COM-Domäne 
der gleichen Firma unter http://www.mcw-w.com/ (Inhalte wurden mittlerweile gelöscht)

Ein Münchner Dienstleistungsunternehmen der Elektrobranche, bot auf ihrem "Downloadbereich" Dateien an, die den Besuchern des Internetauftritts von Interesse sein sollen. Auch das "<Firmenname> Internet Glossar" mit 97 Begriffserklärungen war darunter. Jede Seite schmückte sich mit dem Copyright-Vermerk "© 2000 by <Firmenname>". Dabei stammten alle Definitionen aus einer früheren Version des Kurses.
Auch nach einem Monat ist die Firma der Aufforderung nicht nachgekommen das Glossar zu löschen, geschweige Schadensersatz zu zahlen. Nur ein Link wurde entfernt, d.h. über Suchmaschinen war die Seite immer noch zu finden.

Auch bei einem Electronic Commerce Kompetenzzentrum, einer Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, wurde eifrig abgekupfert. Im "Leitfaden zur Einführung von Electronic Commerce" führte ein Link auf ein Glossar (Stand 2002-11-18).
Hier fand ich, wenn ich halbwegs richtig gezählt habe, 172 (!) Begriffsdefinitionen, die aus meinem Kurs stammten.
Nur bei 14 Begriffen war keine Übereinstimmung festzustellen. Auch eine Art "Kompetenz" aufzubauen!
2002-11-25: Auch nach einer Woche, nachdem eine Mail an drei im Impressum genannte Verantwortliche gegangen ist, fand man es nicht nötig eine Stellungnahme in irgendeiner Form abzugeben! 
2002-11-27: Endlich erfolgte eine Reaktion. Die Inhalte wurden gelöscht. Man "prüft den Sachverhalt" da ich Schadensersatz geltend machte. Etwas unverschämt empfand ich die Frage, ob mein Verhalten mit "sinkenden Werbeetats der Firmen und somit geringeren Einnahmen" zu tun habe. Außerdem frage man sich "Wieso kommen Sie erst jetzt auf uns?", wo man sich doch schon 4 Jahre der Inhalte bediente. Ich denke andere würden bei Kenntnis der Nutzungsdauer direkt den Schadenersatz erhöhen. 


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